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Für alle Fahrer von geschwindigkeitsreduzierten Fahrzeugen bieten wir die Lösung!

Im Jahr 2003 läuft die bisher praktizierte Übergangslösung aus, die den Betrieb von normalen PKW mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 kmh bzw. 45 kmh erlaubt.

Wer vor dem 01.01.1989 eine Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse, erworben hat, ist berechtigt, Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 kmh oder Fahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm zu führen. Im zweiten Fall kann die Höchstgeschwindigkeit auch mehr als 25 kmh betragen.

Wir vertreiben das komplette Programm an Mopedfahrzeugen der Marke LIGIER. Bei den Fahrzeugen von LIGIER ist diese Bauartbestimmung gegeben, so daß diese Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt werden können. Selbstverständlich gehört dazu auch ein kompletter Werkstattservice mit Hol- und Bringservice.

Zum weiteren Programm unserer Werkstatt gehört auch die Nachrüstung von Klimaanlagen und Standheizungen und der Service bzw. die Reparatur an diesen Anlagen

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