| Für alle Fahrer
von geschwindigkeitsreduzierten Fahrzeugen bieten wir die Lösung!
Im Jahr 2003 läuft die bisher praktizierte Übergangslösung
aus, die den Betrieb von normalen PKW mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 25 kmh bzw. 45 kmh erlaubt.
Wer vor dem 01.01.1989 eine Fahrerlaubnis, gleich welcher Klasse,
erworben hat, ist berechtigt, Fahrzeuge mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 kmh
oder Fahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm zu führen.
Im zweiten Fall kann die Höchstgeschwindigkeit auch mehr als
25 kmh betragen.
Wir vertreiben das komplette Programm an Mopedfahrzeugen der Marke
LIGIER. Bei den Fahrzeugen von LIGIER
ist diese Bauartbestimmung gegeben, so daß diese Fahrzeuge
im Straßenverkehr bewegt werden können. Selbstverständlich
gehört dazu auch ein kompletter Werkstattservice mit Hol- und
Bringservice.
Zum weiteren Programm unserer Werkstatt gehört auch die Nachrüstung
von Klimaanlagen und Standheizungen und der Service bzw. die Reparatur
an diesen Anlagen
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